Steuerberatung

Wir beraten unsere Mandanten in steuerlicher Hinsicht zielführend

Durch zulässige Gestaltungen können im Vorfeld die Weichen im Steuerlabyrinth so gestellt werden, dass die Steuerlast geringer ausfällt als zunächst erwartet.

Unsere Tätigkeiten:

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Einnahmen/Überschussrechnung
  • Jahresabschluss
  • Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen und Hilfestellung
    bei der Durchsetzung von Steuererstattungsansprüchen

Unsere Gesellschaft ist als Bevollmächtigte vor Finanzbehörden und als Prozessbevollmächtigte vor den Finanzgerichten (außer BFH) zugelassen.

Arbeitsmittel – Tools und Methoden

  • Neuste EDV-Hard- und Software (DATEV und Stotax)
  • Aktuelle Steuergesetze und Kommentare
  • Adäquate Fachliteratur (Periodika, BFH-Urteile; Zeitschriften), Datenbanken
  • Schulungen (aktuelles Steuerrecht sowie ausgewählte Spezialthemen)
  • Mitarbeiterschulung
  • Steuerberater-Netzwerk

ews hilft bei der Steuererklärung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Behörden

  • Wir stellen für Sie Anträge:
    • Änderung der Steuer
    • Änderung der Steuervorauszahlungen
    • Sonstige
  • Wir bieten Ihnen an:
    • Lohn- und Gehaltsabrechnung für Firmen, Prüfung der Steuerbescheide, Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche z.B. Einspruch; Klage beim Finanzgericht
  • Wir bearbeiten und erstellen für Sie Ihre Steuererklärungen für alle Steuerarten (USt, Est, GewSt, LSt)
  • Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Fristen

Ist-Status und Ziele als Ausgangspunkt für eine optimale Gestaltungsberatung

  • Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Senkung Ihrer persönlichen Steuerschuld
    • Verlustzuweisungsmodelle
    • Mit Kindern Steuern sparen
    • Niedrigverzinsliche Wertpapiere
    • Zeitliche Zurechnung von Zinserträgen
    • Ausschöpfen der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
    • Steuerparadiese und wie man sie nutzt
  • Sie erreiche Ihre Ziele durch unsere Unterstützung – z.B. eine Endwertmaximierung unter Berücksichtigung der gültigen Steuergesetze und -lücken. Sie steuern Ihr Unternehmen – wir leiten Sie durch den ‚Irrgarten‘
    • Businessplan
    • Liquiditäts- und Erfolgsplanung
    • Aussagefähiges Controlling
    • Erkennen und Nutzen der Erfolgsparameter
    • Umsatzsteigerung (Quelle der Erträge)
    • Kostensenkung versus Investition
    • Visualisierung der Daten des Rechnungswesens
    • Planbilanzen und Umsetzungskontrolle
    • Prozessoptimierung
    • Mitarbeitermotivation
  • Unternehmensvermögen und Privatvermögen
    • Voraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches Unternehmen
    • Sicherheit und Stabilität
    • Firma oder Einzelunternehmen?
    • Unternehmensnachfolge
    • Fortbestand trotz der Erbschaftsteuer
    • Übertragung von unternehmerischen Gewinnen in den Privatbereich
    • Zielorientierte Aufteilung
    • Haftungsoptimierte Gestaltung

ews – Ihr Steuerberater und Lotse durch den ‚Irrgarten‘

  • Berufene Vertreter in allen Steuerangelegenheiten
  • Einschließlich Steuerstrafsachen

Voraussetzungen / Werdegang

  • Zweijährige, hauptberufliche Tätigkeit im Bereich Steuern
  • Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums
  • Bestellung durch die Steuerberaterkammer
  • Bestandenes Berufsexamen
  • Laufende Fortbildung
    • Gesellschaftsrecht
    • Steuerrecht
    • Handelsrecht
    • Sozialversicherungsrecht

Allgemeine Berufspflichten

  • Unabhängigkeit
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Gewissenhaftigkeit
  • Verschwiegenheit
  • Verzicht auf berufswidrige Werbung

Vom Beleg zur Bilanz – Sie buchen uns – Experten auf Zeit

  • Grundlagen: von der Buchhaltung (inkl. Lohn) zum Abschluss
  • Richtige Kontierung als Grundlage für aussagefähige Abschlüsse und qualifizierte Gestaltungsberatung
  • Sicherheit durch zeitnahe, vollständige und richtige Erfassung und Bearbeitung Ihrer Geschäftsvorfälle
  • Sie entscheiden über die Qualität Ihrer Abschlüsse – wir bieten günstige, effiziente und effektive Unterstützung
  • Sie wählen Ihren individuellen Abschluss
    • Abschluss ohne Bescheinigung (geringe Gebühr, dem Gesetz genügend – ohne Kosten- und Controlling Module)
    • Abschluss mit Plausibilitätsbeurteilung (günstig und aussagefähig – Kostenrechnung und Controlling Module sind möglich) ein solider Abschluss für ein gutes Unternehme
    • Abschluss mit Prüfungshandlungen (beste Qualität, Basel II- Rating inkl., Basis für eine erfolgreiche Unternehmensgestaltung) für ein erfolgreiches Unternehmen, das sich weiter verbessern will